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Gesundheitspolitiker diskutieren Versandhandelsverbot

Kein Bedarf für Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln

Hannover, 14. November 2016 – Für den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln besteht innerhalb der deutschen Bevölkerung auch nach zwölf Jahren der Legalisierung offensichtlich kein Bedarf – im Gegensatz zu den Äußerungen einiger weniger Gesundheitspolitiker.

Die Zahlen sprechen für sich: Im Jahr 2015 betrug der Umsatz über den Versandhandel in Deutschland in diesem Segment 0,6 Prozent des Gesamtumsatzes und 0,5 Prozent der Packungen (Quelle: IMS Health) – mit in den vergangenen Jahren eher rückläufiger Tendenz.

So legt gerade die Bevölkerung auf dem Lande, aber auch in Klein- und Mittelstädten sowie in Stadtteilen mit eher geringer Kaufkraft großen Wert auf die Versorgung durch Apotheken vor Ort mit der Möglichkeit einer Beratung durch Fachkräfte. 88 Prozent der chronisch Kranken haben eine Stammapotheke in ihrer Nähe. Sollten Patienten nicht mehr mobil sein, stellen diese Apotheken die Versorgung mit Arzneimitteln auch zeitnah über Botendienst sicher.

Vor diesem Hintergrund ist der Ansatz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten, um die Wettbewerbsverzerrung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zwischen ausländischen Versandapotheken und niedergelassenen deutschen Apotheken zu konterkarieren, nur konsequent. In 21 von 28 europäischen Ländern ist dies bereits der Fall.

Unterstützung für dieses Vorgehen bekommt der Minister durch die Mehrheit der Bundesländer sowie durch die Gesundheitspolitiker der CDU und der Linken. Es ist erfreulich festzustellen, dass auch die Gesundheitspolitiker der SPD diesen Ansatz nicht mehr ablehnen, sondern gründlich, auch juristisch, prüfen wollen.

Die Erfahrungen aus Großbritannien und Schweden – Ländern mit einer weitgehenden Liberalisierung im Apothekenbereich und der Zulassung von Versandhandel auch mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln – sprechen für sich: Beide Regierungen müssen inzwischen Millionenbeträge aufwenden, um die Versorgung der Bevölkerung durch Apotheken in der Fläche noch sicherstellen zu können. Diese Fehlentwicklung kann in Deutschland durch die Unterstützung des Vorgehens von Bundesgesundheitsminister Gröhe vermieden werden.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 700, info@azetpr.com

Apothekerkammer Niedersachsen
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An der Markuskirche 4
30163 Hannover
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Bildnachweis: ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände